Die Liquidation einer GmbH und die Folgen

Die Liquidation einer GmbH ist nicht an eine drohende Insolvenz gebunden

Die Liquidation eines Unternehmens ist in der Öffentlichkeit oft mit dem wirtschaftlichen Scheitern verbunden. Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen verbergen sich zahlreiche weitere Gründe, aus denen sich Unternehmer dazu entscheiden, die eigene Geschäftstätigkeit durch die Liquidation und ultimativ die Löschung der GmbH zu beenden. Steht ein Geschäftsführer zum Beispiel nach einem Unfall mit einhergehender Arbeitsunfähigkeit vor der schweren Entscheidung die Geschäfte nicht mehr fortsetzen zu können, ist auch die Liquidation eine Option wie weiter mit der GmbH verfahren werden soll. Speziell bei Ein-Mann-Betrieben ohne weitere Angestellten kann über die Zukunft der Firma wesentlich freie entschieden werden, als wenn auch das Schicksal von Mitarbeitern mit der Entscheidung eines Einzelnen verknüpft ist. Auf die persönliche Pro und Contra Liste der möglichen Alternativen sollte daher auch die Liquidation immer mit aufgenommen werden.

Findet sich kein geeigneter Nachfolger, ist die Löschung der GmbH eine der möglichen Optionen

niekverlaan / Pixabay

Viele mittelständische Handwerksbetriebe plagen inzwischen Nachwuchssorgen. Während es früher üblich war, dass die Kinder in den Betrieb der Eltern mit einsteigen und diese später übernehmen, gehen viele Töchter und Söhne inzwischen eigene berufliche Wege. Nicht für jeden Geschäftsführer ist es denkbar das eigene Unternehmen in die Hände eines fremden Leiters zu legen oder das Unternehmen komplett zu verkaufen. Ist der Gedanke tröstlicher dieses Kapitel komplett zu beenden, stellt die Liquidation einen sauberen Schlussstrich dar. Falls noch Gläubiger vorhanden sein sollten, haben diese während des Sperrjahres die Möglichkeit sich zu melden und das vorhandene Inventar und etwaiger Immobilienbesitz kann ohne großen Zeitdruck veräußert werden. Mit der Löschung der GmbH aus dem Handelsregister ist dieses Kapitel abgeschlossen und der Ruhestand kann offiziell beginnen.

Eine Vorabausschüttung während des Sperrjahres ist ebenfalls denkbar

Während des Sperrjahres ist es eigentlich nicht erlaubt sich an den erzielten Gewinnen aus den Verkäufen des Eigentums der GmbH selbst zu bereichern. Der Liquidator muss über diese Summen Rechenschaft ablegen und diese mitunter aus eigener Tasche zurückzahlen. Eine strafrechtliche Verfolgung müssen die Liquidatoren jedoch nicht befürchten. Handelt es sich bei dem Liquidator auch um den einzigen Berechtigten, dem die Gewinne nach Ablauf des Sperrjahres zustehen ist eine Vorabausschüttung durchaus eine Überlegung wert. Speziell beim Verkauf von Fabriken- oder Bürogebäuden fließen oftmals höhere Summen, die zum Beispiel für den Kauf einer Wohnimmobilie oder anderer Investitionen genutzt werden können, um auch in Zukunft regelmäßige Einkünfte zu erzielen. Dennoch sollten auch über diese Ausschüttungen exakt Buch geführt werden, damit das Geld nicht einfach verschwunden ist, sondern jeder einzelne Cent bei Bedarf nachvollziehbar ist.

Mit einer fundierten Beratung sind die Geschäftsführer gleich auf mehreren Ebenen auf der sicheren Seite

Langjährige Unternehmer, die erfolgreich über Jahre ihre GmbH als Geschäftsführer geleitet haben, konnten auf dem Gebiet der Liquidation keine Erfahrungen sammeln. Ist es das Ziel auch das letzte Kapitel der GmbH erfolgreich zu beenden, ist es nicht zu voreilig sich Hilfe bei einem erfahrenen Unternehmensberater zu sichern. Diese sind mit den wichtigsten Schritten der Liquidation sowie allen rechtlichen Anforderungen bestens vertraut und können somit alle benötigten Informationen geben, um eine fundierte Entscheidung für oder gegen die Liquidation und damit auch über das weitere Schicksal der GmbH zu entscheiden. Erst wenn diese Tragweite wirklich bewusst ist, bleibt auch gewährleistet, dass die spätere Entscheidung mit einem guten Gewissen getragen werden kann. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Liquidation GmbH.

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