Eine Insolvenz mit Folgen

Eine Insolvenz mit Folgen

Spätestens ab dem Zeitpunkt der Insolvenzverschleppung ist der Geschäftsführer nicht mehr von der Insolvenz zu trennen

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine GmbH als juristische Person zu 100 % von der real existierenden Person des Geschäftsführers getrennt werden kann. Vielmehr besteht ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass mit dem eingeleiteten Verfahren einer Insolvenzverschleppung auch das eigene Vermögen des Geschäftsführers angetastet wird. Dies beginnt bereits bei den sehr häufig verhängten Geldstrafen. Da die GmbHs zu diesem Zeitpunkt vielfach keinen Cent mehr erwirtschaften und sich viele Arbeitgeber nicht gerade erfreut darüber zeigen einen Mitarbeiter anzustellen, der vielleicht kurze Zeit später wegen Insolvenzverschleppung eine Haftstrafe antreten muss, besteht kaum eine andere Option als diese Geldstrafen aus den eigenen Vermögenswerten zu bestreiten. Diese als Ausgaben der GmbH geltend zu machen ist nicht möglich und kann bei einem heimlichen Zugriff auf versteckte Geschäftskonten abermals eine erneute Strafverfolgung nach sich ziehen.

Der Quotenschaden macht auch vor dem privaten Vermögen nicht Halt

Ein Wort, mit dem kein Geschäftsführer einer insolventen GmbH gerne in Verbindung gebracht werden möchte, ist der Quotenschaden. Dieser besagt, dass ein Ungleichgewicht zwischen der Summe an dem Tag, an dem legal Insolvenz hätte angemeldet werden müssen und dem tatsächlichen Zeitpunkt besteht. Diese ermittelte Summe kann nicht einfach abgeschrieben werden oder auf andere Art und Weise in Vergessenheit geraten. Da dieser Betrag dem Versäumnis des Geschäftsführers zuzuschreiben ist, wird dieser ebenfalls dafür verantwortlich gemacht diese Summe zu begleichen. Diese Forderung kann der bestellte Insolvenzverwalter stellen und bei einer ausreichenden Beweislage auch gesetzlich durchsetzen. Da der Insolvenzverwalter es als seine oberste Priorität ansieht allen Forderungen der Gläubiger nachzukommen, können weder Schmeicheleien noch andere Worte die Durchsetzung dieser Forderung verhindern.

Die Insolvenzverschleppung kann auch den eigenen Mitarbeitern in die Tasche greifen

Zu einer Insolvenzverschleppung kann auch gehören nach dem Ablauf der 21 Tage Frist Gehälter an die Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Gelder gehören bereits in die Insolvenzmasse und dürfen daher nicht nur ausgewählten Gläubigern zugutekommen. Ganz bitter ist es, wenn die Mitarbeiter gezwungen werden diese Zahlungen, die oft bereits für Miete, Lebensmittel und Co verbraucht wurden aus den Ersparnissen zurückzuzahlen. Der schlechte Ruf, der sich für den ehemaligen Geschäftsführer aus dieser Nachricht ergibt, ist oft schwerwiegender als jede Verurteilung und verhindert in der eigenen Branche nochmals Fuß zu fassen. Sich frühzeitig über Alternativen zur Insolvenz zu informieren schützt somit nicht nur das eigene Vermögen, sondern erspart mitunter auch vielen der eigenen Angestellten Ärger und schlaflose Nächte. Weitere Informationen zur Insolvenzverschleppung finden Sie auf folgender Seite: https://gmbh-probleme24.de/insolvenzberatung/gmbh-insolvenzverschleppung/

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